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Zebrastreifen kann errichtet werden

18.02.2016

Titelbild zum News-Artikel Zebrastreifen kann errichtet werden

Wie der Landkreis in einer Pressemittelung bekannt gibt, kann der Fußgängerüberweg in der Lindenstraße, Lostau nun durch den Baulastträger, den Landesstraßenbaubetrieb, errichtet werden.
Die verkehrsrechtliche Anordnung des Landkreises zur Realisierung des Fußgängerüberweges ist damit abgeschlossen, wie es in der Pressemitteilung der Kreisverwaltung hieß.
Das Landesverwaltungsamt teilte demnach mit, dass nach einer Abstimmung mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr kein fachaufsichtliches Einschreiten erforderlich ist.
Die Landesstraßenbaubehörde kann demnach sofort mit der Errichtung beginnen, ein genauer Termin wurde allerdings noch nicht mitgeteilt.

Hintergrund:
Die Errichtung eines Fußgängerüberweges in Lostau war am 27.01.2016 durch den Landrat Steffen Burchardt angeordnet wurden und mit Ausnahmetatbeständen begründet worden. Nur sieben Tage später wurde diese Anordnung bis auf Widerruf ruhen gelassen, da das Landesverwaltungsamt eine fachaufsichtliche Prüfung des Vorganges gewünscht hatte. Der Landkreis musste daraufhin die als Anordnungsgrund genannten Ausnahmetatbestände noch einmal gegenüber der Fachaufsicht ausführlich darlegen. Für die Überprüfung der Anordnungsgründe benötigte das Landesverwaltungsamt nun 14 Tage.