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Zukunft des Alten Friedhofes besprochen

07.04.2016

Titelbild zum News-Artikel Zukunft des Alten Friedhofes besprochen

In der gestrigen Sitzung besprach der Ortschaftsrat Lostau die Zukunft des alten Friedhofes am Denkmalplatz.
Es waren die Informationen des Ortsbürgermeisters Thomas Voigt, die zu einer Beratung über die Zukunft des alten Friedhofes in Lostau führen. Voigt teilte mit, dass der gemeindeeigene Bauhof eine Bereinigung auf diesem Gelände durchgeführt hätte. Dazu zählten, so Voigt, insbesondere die Entholzung, der Baum- und Strauchschnitt, sowie die Säuberung der Gehwege und Grabstellen. Nach diesen Arbeiten, erklärte er, sei der Bestand von fünf Grabsteinen am neu geschaffenen Eingang in Richtung Ahornallee diskutiert worden. Hier wünscht sich der Ortsbürgermeister eine Anpassung an die anderen Grabstellen. Dazu müssten aber die Grabumrandungen entfernt, die Gräber eingeebnet und die Grabsteine umgelegt werden. All dies würde der Gefahrenabwehr dienen.
Als 2009 die Umgestaltung des alten Friedhofes Lostau durch den Gemeinderat Möser beschlossen wurde, setzte die Gemeinde seinerzeit Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahme ein. Hierzu zählten das Anlegen neuer Wege, das Aufstellen eines neuen Zaunes und die Schaffung eines neuen Eingangs.

All dies sollte einer Veränderung der Charakteristik des Friedhofes hin zu einem Park dienen. Mit der Umsetzung der Umgestaltung wurde auch ein neues Denkmal für die bekannten italienischen und deutschen Kriegsgefallen errichtet, die auf dem alten Friedhof während der Zeit des zweiten Weltkrieges beerdigt wurden.
In der Sitzung stellte Voigt nun dem Ortschaftsrat die Frage, ob dieser einer Umwidmung und Entweihung des alten Friedhofes zustimmen würde. Hierzu konnten die Ortschaftsratsmitglieder aber nicht ohne weiteres eine Entscheidung treffen, da zu viele unbekannte Faktoren bestehen. So gab Günter Lauenroth zu bedenken, dass mit der berechtigten Liegedauer keine Änderung an Grabstellen vorgenommen werden dürfte. Auch eine Entweihung sei, solange eine Liegedauer besteht, nicht möglich. Er plädierte deshalb dafür, eine Anfrage an die Verwaltung der Gemeinde Möser zu richten, mit der die notwendigen Verfahren, Rechte und Pflichten bei einer Umwidmung und Entweihung geklärt werden. Nur so könne, laut Lauenroth, der Sachverhalt vernünftig erörtert werden. Bis zu einer Antwort durch die Verwaltung soll das Thema deshalb erst einmal ruhen.