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Zur Schließung der Grünschnittsammelplätze

25.07.2015

Titelbild zum News-Artikel Zur Schließung der Grünschnittsammelplätze

Die Verwaltung der Gemeinde Möser weist im Zusammenhang mit der Schließung der Grünschnittsammelplätze im Landkreis Jerichower Land auf folgendes hin:

  • Die Zuständigkeit der Grünschnittsammelplätze liegt beim Landkreis Jerichower Land. Anfragen bezüglich der Schließung und Entsorgung von Grünschnitt, sind an den Landkreis zu richten.
  • Am 01.09.2015 sind alle Grünschnittsammelplätze im Landkreis Jerichower Land geschlossen. Das Anliefern und Entsorgen von Grünschnittabfällen auf geschlossene Plätze, wird durch die zuständigen Stellen mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet.

Der Landkreis gibt über eine Meldung folgende Entsorgungsalternativen bekannt:

In Anlehnung an die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger folgende Entsorgungswege

  1.  Abfallvermeidung / Kompostierung
  2. Andienung der Abfälle über die Biogefäße (Biotonnen), gegebenenfalls auch über gebührenpflichtige "Extra-Biogefäße"
  3. Andienung an den vier Kleinannahmestellen (Burg, Genthin, Parey-Werderberg, Ziepel)

Gebührenvorschau bei Erweiterung der Biogefäße

  • 80 Liter Gefäß - 40,80 Euro / a
  • 120 Liter Gefäß - 61,20 Euro / a

 

Für eine zukünftige Grünschnittannahme im Bereich der Gemeinde Möser, als zusätzliche Kleinannahmestelle, steht der Landkreis Jerichower Land momentan in Verhandlungen mit der Firma EDR Gmbh Körbelitz, Burgenser Weg 100.